Wichtige Infos zum Stellenantritt

Als Mitarbeitende unterst¨¹tzen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchf¨¹hrung der Unfallverh¨¹tungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden M?ngel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeintr?chtigen.

Die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) begr¨¹sst Sie herzlich an der ETH Z¨¹rich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Sicherheitsgrundlagen an der ETH Z¨¹rich und zum Verhalten im Notfall. Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Unterlagen sorgf?ltig durchzulesen, um sich optimal auf Ihre Anstellung an der ETH Z¨¹rich vorzubereiten.

Mit dem Schulungsmodul ?Sicherheit an der ETH Z¨¹rich? vermittelt SGU Training die Sicherheitsgrundlagen und gibt Hinweise zum Verhalten im Notfall an der ETH Z¨¹rich.

Die Alarmorganisation umfasst die beiden Teilsektionen Alarmzentrale (AZ) und Sicherheitsdienst (SiDi).

Alarmzentrale (AZ)

Die Alarmzentrale (AZ) ist die Anlaufstelle f¨¹r s?mtliche Vorkommnisse im Personen-, Geb?ude- und Anlagenschutz. Im Alarmfall werden die passenden internen und externen Interventionsstellen benachrichtigt und die Behebung der Ursache wird eingeleitet. Die AZ bildet das Bindeglied zwischen den verschiedenen Alarmverantwortlichen.

Notfallnummern

Die Alarmzentrale ist rund um die Uhr erreichbar:

  • von internen Anschl¨¹ssen: unter 888
  • von extern oder per Mobiltelefon: unter +41 44 342 11 88
  • Feuerwehr (und Gew?sserschutz): (0)118
  • Unf?lle (Ambulanz): (0)144
  • Vergiftungen (Toxikologisches Informationszentrum ¡ú nur Information, keine Intervention!): (0)145
  • Polizei: (0)117

Sicherheitsdienst (SiDi)

Der Sicherheitsdienst (SiDi) ¨¹bernimmt in den Geb?uden der ETH Z¨¹rich ausserhalb der Arbeitszeiten die Hausherrenfunktion. Die Sicherheitsdienst-Mitarbeitenden sind verantwortlich f¨¹r die Kontrolle der sicherheitstechnischen Einrichtungen in den Geb?uden.
Sie leisten die Erstintervention im Ereignisfall ¨C beispielsweise bei Unf?llen, im Brandfall, bei Einbruch, ?berfall oder Sachbesch?digungen.
 

Allgemeine Hausordnung der ETH Z¨¹rich
 

Unf?lle geschehen pl?tzlich und unbeabsichtigt. Rasche Intervention ist in jedem Fall n¨¹tzlich. Bei Unf?llen alarmieren Sie daher sofort die interne Notfallnummer 888 oder +41 44 342 11 88, wenn Sie von einem Mobiltelefon aus anrufen.

Unfallmeldung

F¨¹r die Meldung eines Unfalls an die SUVA f¨¹llen Sie bitte die Unfallmeldung im Meldeportal unter ?Anstellung und Arbeit? aus: Link zum Meldeformular
Bei Unf?llen in Laboren und Werkst?tten wird seitens SGU eine Unfallabkl?rung durchgef¨¹hrt. Bei dieser Ereignisabkl?rung geht es nicht darum, Schuldige zu suchen. Ziel der Unfallabkl?rung ist es, ?hnliche Ereignisse in Zukunft zu vermeiden und das betriebliche Sicherheitssystem zu verbessern.

Schadenmanagement an der ETH Z¨¹rich

Die ETH Z¨¹rich verf¨¹gt ¨¹ber eine Sachversicherung, die Sch?den an Fahrhabe (bewegliche Sachen, die nicht als Geb?udebestandteil oder bauliche Einrichtung gelten) deckt. Bei dieser Police geht es um eine Absicherung gegen massive Sch?den bzw. Sch?den an teurem Ger?t, wie der Selbstbehalt von Fr. 500 000.-- vor Augen f¨¹hrt.

F¨¹r kleinere Sachsch?den besteht eine ETH-interne L?sung: Reichen Sie bei der Abteilung SGU eine Schadenmeldung ein. SGU leitet daraufhin Nachforschungen ein, um zusammen mit der Abteilung Finanzdienstleistungen FD den Schaden beurteilen zu k?nnen. Der Entscheid, ob die Unkosten erstattet werden, liegt bei FD (der Selbstbehalt betr?gt Fr. 1500.--). Voraussetzung daf¨¹r ist allerdings, dass die Gesch?digten die gebotenen Sicherheitsbestimmungen einhielten. Wird fahrl?ssig gehandelt, werden beispielsweise ohne vorg?ngige Risikoanalyse potentiell gef?hrliche Laborversuche durchgef¨¹hrt oder werden die geltenden Bestimmungen ? ETH-Rechtsgrundlagen, SGU-Merkbl?tter etc. ? missachtet, kann eine R¨¹ckerstattung verweigert werden.

Schadenereignis

Die Untersuchung der Ursache zu einem Schadenereignis bildet eine Chance f¨¹r alle Betroffenen. Ziel ist es, aus Fehlern zu lernen. Daraus resultierend werden Massnahmen umgesetzt, mit denen die Sicherheit an der ETH Z¨¹rich verbessert werden kann.

Wichtig ist, dass die Abteilung SGU ¨¹ber Schadenereignis in Kenntnis gesetzt wird. Nach der Meldung wird das Ereignis erfasst und gegebenenfalls n?her untersucht. Wo es sich anbietet, werden passende Massnahmen empfohlen oder Richtlinien erlassen.

Schadensmeldung Sachschaden

Die Meldung von Sachsch?den erfolgt ¨¹ber das DownloadMeldeformular (PDF, 350 KB). Das Merkblatt ?DownloadSchadenabwicklung (PDF, 94 KB)? enth?lt hierf¨¹r wichtige Informationen f¨¹r den*die Melder*in.

Kontakt

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert